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UNTERSTÜTZEN SIE MEINEN WAHLKAMPF MIT IHRER SPENDE

Ich arbeite seit 2019 verlässlich und erfolgreich –  in guten ebenso wie in schwierigen Zeiten als Bürgermeister der Samtgemeinde Zeven. Ich freue mich, wenn Sie meine Wiederwahl im September 2026 unterstützen möchten.

Spenden für meinen Wahlkampf sind steuerlich absetzbar. Informationen dazu finden Sie weiter unten*. Vielen Dank für Ihre Spende!

Spende per Überweisung

Sparkasse Rotenburg Osterholz

IBAN: DE75 2415 1235 0000 41 49 04

Verwendungszweck bitte wie folgt angeben: Fricke 2026

Informationen zu Spenden an Henning Fricke/ (Ortsverein der SPD Zeven)

*Spenden an die SPD bzw. den Wahlkampf von Henning Fricke, sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.

Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.

Diese Regelungen gelten nur für “natürlichen Personen”. “Juristische Personen”, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

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